Die Einführung von Beratungsstandards ist, neben einem Ausbildungsnachweis für Immobilienfinanzierungsberater, eine wesentliche Voraussetzung zur Steigerung und Sicherung von Beratungsqualität. Der Verband forciert daher die Einführung eines einheitlichen Beratungsgespräches bei seinen Mitgliedern.

Der Kunde soll nach dem obigen Schema vor allem zu folgenden Themenbereichen informiert und beraten werden:
- Darlehensformen und deren Konsequenzen in Abhängigkeit von der Lebenssituation und -planung
- Höhe der Finanzierungskosten und Restschulden in Relation zur gewählten Finanzierungsform und -laufzeit
- Aufklärung über Szenarien nach Ablauf der Zinsbindung (insbesondere bei niedriger Tilgung und möglichem Zinsanstieg)
- Aufklärung über Kündigungsmöglichkeiten und den damit verbundenen Kosten einer Vorfälligkeitsentschädigung bzw. Aufklärung über die Schwierigkeit einer Kündigung vor Ablauf der Zinsbindung in den ersten zehn Jahren
- Aufklärung über das Risiko eines Werteverfalls und die damit verbundenen möglichen Konsequenzen einer Weiterfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung
Die Dokumentation der Ergebnisse in einem Beratungsprotokoll schafft Vertrauen und Sicherheit bei allen Beteiligten und setzt die Forderungen des „Europäischen Standardisierten Merkblattes“ konsequent um. Der Verband strebt den verbindlichen Einsatz eines derartigen Beratungsprotokolls im Rahmen einer neuen gesetzlichen Regelung an.



