Selbstgenutzte und vermietete Immobilien bilden einen wesentlichen Baustein in der privaten Kapitalanlage und Altersvorsorge. In den wenigsten Fällen kommt der Anleger dabei ohne Fremdfinanzierung aus.
Dieser Kapitalbedarf führt zu einer sehr langfristigen Bindung an die Geldgeber, also Banken, Bausparkassen und Versicherungen, die nicht selten 20 bis 30 Jahre andauert. Hinzu kommt: Die Wahl des richtigen Finanzierungskonzeptes ist so komplex wie die individuelle Lebenssituation und -planung.
Die Finanz- und Kapitalmarktkrise hat zudem das Vertrauen von privaten Anlegern in die Qualität der Beratung und der angebotenen Finanzierungen dramatisch erschüttert.
Schon 2001 haben sechs europäische Bankenvereinigungen und Vertreter von europäischen Verbraucherschutzorganisationen eine Verhaltensregel in der sogenannten „Europäischen Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodex über vorvertragliche Informationen für wohnwirtschaftliche Kredite" unterzeichnet.
Fakt ist jedoch, dass ein Gewerbeschein nach § 34c der Gewerbeordnung ausreicht, um auch die Erlaubnis zur Finanzierungsberatung Inne zu haben. Explizite Qualifikationsanforderungen und Kontrollmechanismen, wie sie für die Versicherungswirtschaft mit der VVG-Novelle (VVG = Versicherungsvertragsgesetz) im Jahr 2008 eingeführt wurden, gibt es für die Finanzierungsberatung für Immobilien nicht.
Auch eine Interessenvertretung der Marktteilnehmer, die Initiativen zur Verbesserung der Beratungsqualität in Richtung Öffentlichkeit und Gesetzgeber ergreifen könnte, gab es bislang nicht. Hier setzt die Arbeit des Bundesverbandes der Immobilienfinanzierer an.



